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Hinweise der BÄK zur Faktorsteigerung und Abdingung nach GOÄ

money-gb68025774_1920Die Bundesärztekammer hat wie bereits angekündigt neues Informationsmaterial veröffentlicht zu rechtskonformen Möglichkeiten von höheren Steigerungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Seit 1996 sind die GOÄ-Honorare unverändert geblieben, trotz erheblichen steigenden Kosten. Eine Novellierung ist unerlässlich und muss jetzt dringender als je zuvor durchgeführt werden. Die BÄK sowie die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften erhöhen erheblich den Druck auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und fordern der Verantwortung für Patienten und Ärzte gerecht zu werden und die völlig veraltete GOÄ von Grund auf zu reformieren. Bis es so weit ist, geben die Organisationen Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen.

Laut dem Präsidenten der Bundesärztekammer hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf der neuen GOÄ zwar grundsätzlich anerkannt, bleibt jedoch vorerst bei der Entscheidung, ob und wie eine Überarbeitung stattfinden soll, bis sich die Ärzteschaft und die Kostenträgerseite auf Preise und Kostenfolgen einigen.

Die BÄK sieht das BMG als verantwortlich an, den Rechtscharakter der GOÄ als staatliche Verordnung zu berücksichtigen. Aufgrund des Reformstaus der letzten Jahrzehnte ist der Verordnungsgeber selbst und unmittelbar verpflichtet, die Novelle der GOÄ ohne Verzögerung anzugehen.

Laut dem Beschluss des Ärztetages 2022 sollte die GOÄneu bis zum 31.12.2022 in Kraft gesetzt werden. Bis heute ist die GOÄneu nicht veröffentlicht worden.

Daher ist die BÄK den Forderungen des Ärztetages 2022 nachgekommen und hat für die Ärzte ausführliches Informationsmaterial für rechtskonforme Möglichkeiten der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zur Verfügung gestellt:

  • Merkblatt der Bundesärztekammer zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte
  • Hinweise der Bundesärztekammer zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte
  • Anschreiben an Patientinnen und Patienten

Hier geht‘s zu dem Informationsmaterial der Bundesärztekammer vom 30.03.2022

 

Weitere Abrechnungstipps zur Faktorsteigerung finden sich auch unter dem KAD-Blogbeitrag: Steigerungsfaktoren in der GOÄ gut begründen und sinnvoll nutzen

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

 

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