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Auge

Wie Augenärzte die GOÄ-Ziffer A7015 richtig abrechnen

Immer wieder kommt die Frage auf, welche GOÄ-Ziffer für die optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhaut berechnet werden kann.

 

Nach dem Verzeichnis analoger Bewertungen der Bundesärztekammer:

 

GOÄ-Ziffer A7015

Optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke des Auges, (analog Nr. 410 GOÄ)

(zum 2,3fachen Satz = 26,81 €)

 

Für die Untersuchung des anderen Auges in der gleichen Sitzung:

 

GOÄ-Ziffer A420

Optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke des Auges, (analog Nr. 420 GOÄ)

(zum 2,3fachen Satz = 10,72 €)

 

Achtung: Wenn beide Augen untersucht wurden in der gleichen Sitzung, immer das linkes und rechtes Auge zu der jeweiligen Ziffer mit angeben.

 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

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