Viele Arztpraxen nutzen die Möglichkeiten der Steigerungsfaktoren in der Privatabrechnung nicht voll aus und verschenken dadurch wertvolle Einnahmen. Doch die GOÄ bietet ausdrücklich die Möglichkeit, den Steigerungsfaktor anzupassen - eine Chance, die Sie nutzen sollten, um ein leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Steigerungsfaktoren sinnvoll einsetzen und dabei Rückfragen von Kostenträgern oder Patienten vermeiden.
Der Schwellenwert ist die Grundlage
In allen drei Gebührenrahmen ist der Schwellenwert zu finden. Dabei handelt es sich um den Faktor für die Leistungen, bis zu dem keine Begründung für die Berechnung der Gebühren anzugeben ist. Er kann als der Durchschnittswert einer Leistung angesehen werden.
Steigerungsfaktor über dem Schwellenwert
Die GOÄ erlaubt es Ihnen, die Höhe der Gebühren innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst zu bestimmen (§ 5 GOÄ). Sobald Sie den Schwellenwert überschreiten, ist eine nachvollziehbare Begründung erforderlich.
Der Steigerungsfaktor kann angepasst werden, um der Schwierigkeit, dem Aufwand oder besonderen Umständen einer Behandlung gerecht zu werden. Wichtig dabei: Diese Anpassung muss gut begründet und mit den Vorgaben der GOÄ vereinbar sein. Eine klare und fundierte Begründung stellt sicher, dass Ihre Abrechnung rechtlich einwandfrei und für Kostenträger sowie Patienten nachvollziehbar bleibt.
Übersicht der Steigerungsfaktoren
Gebührenrahmen | Schwellenwert | Maximaler Steigerungsfaktor |
Ärztliche Leistungen | 2,30 | bis 3,50 |
Medizinisch-technische |
1,80 | bis 2,50 |
Labor (Abschnitt M) |
1,15 | bis 1,30 |
Achtung: Bei den Kostenträgern KVB l-lll, Studententarif, Standardtarif, Basistarif und BG ist kein Steigerungsfaktor möglich. Bei Post-B wird die Steigerung wie folgt empfohlen: ärztliche Leistungen bis 2,5; technische Leistungen bis 1,8; Laborleistungen bis 1,3.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Auswahl des richtigen Steigerungsfaktors
Um den bestmöglichen Steigerungsfaktor auszuwählen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
1. Prüfen Sie die Zulässigkeit der Erhöhung:
Stellen Sie sicher, dass eine Erhöhung des Steigerungsfaktors für die jeweilige Leistung überhaupt zulässig ist. Der Schwellenwert der GOÄ legt fest, bis zu welchem Faktor eine Begründung nicht erforderlich ist.
2. Überprüfen Sie die besonderen Umstände:
Überlegen Sie, ob die besonderen Umstände, die eine Erhöhung des Steigerungsfaktors rechtfertigen, tatsächlich vorliegen. Diese können sich aus der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand der Behandlung oder anderen relevanten Umständen ergeben.
3. Wählen Sie den passenden Steigerungsfaktor:
Wenn die besonderen Umstände vorliegen, wählen Sie den Steigerungsfaktor aus. Achten Sie darauf, dass dieser immer noch angemessen und verhältnismäßig ist. Die Steigerung sollte immer im Kontext der Leistung und des Aufwands realistisch sein.
4. Fügen Sie eine nachvollziehbare Begründung hinzu:
Um spätere Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Begründung für die Erhöhung des Steigerungsfaktors schriftlich auf der Rechnung angeben. Die Begründung sollte klar und verständlich formuliert sein und die spezifischen Umstände der Behandlung widerspiegeln.
Noch unsicher bei der Begründung?
Holen Sie sich unser kostenloses PDF mit detaillierten Begründungen und konkreten Beispielen zu vielen GOÄ-Ziffern. Perfekt für Ihre Privatabrechnung!
Wichtige Begründungen für eine Steigerung des Faktors
Für eine gültige Steigerung des Faktors müssen Sie verschiedene Kriterien berücksichtigen, wie zum Beispiel die Schwierigkeit der Behandlung, den Zeitaufwand oder besondere Umstände während der Behandlung.
Beispiele für eine Faktorsteigerung mit guter Begründung:
Schwierigkeit:
- Schwere der Grunderkrankung
- Überlagernde Begleiterkrankung
- Häufig wechselndes Beschwerdebild
- Mehrdeutige Symptomatik
- Ungewöhnliche Problematik der Therapiekontrolle
Zeitaufwand:
- Überdurchschnittlicher Zeitaufwand wegen besonderem Aufklärungsbedarfs des Patienten
- Zeitaufwändiger Ultraschall ab 5 Organen (Multiorgansonographie)
- Zeitaufwendige Erörterung der MRT-/CT-Bilder
- Besonders hoher Zeitaufwand bei der Erstellung des Therapieplans
- Zeitaufwendige Erörterung des Medikamentenplans
Umstände:
- Schlechte Venenverhältnisse bei Blutentnahmen oder Infusionen
- Sprachschwierigkeiten, Verständigungsschwierigkeiten (z.B. Fremdsprache)
- Kreislaufzwischenfall
- Schockzustand
- Unkooperativer Patient
Tipps zur praktischen Umsetzung
-
Hinterlegen Sie Ihre Begründungen in der Praxissoftware:
Wenn Sie wiederkehrende Begründungen für Steigerungsfaktoren haben, speichern Sie diese in Ihrer Praxissoftware. Das spart Zeit bei der Eingabe und sorgt dafür, dass Sie immer eine fundierte Begründung griffbereit haben.
-
Vermeiden Sie allgemeine Begründungen:
Eine pauschale Begründung wie „erhöhter Aufwand“ ist nicht ausreichend. Erläutern Sie konkret, warum der Aufwand tatsächlich erhöht war - dies vermeidet Rückfragen von Kostenträgern.
Fazit
Steigerungsfaktoren sind ein wichtiges Werkzeug in der Privatabrechnung, um den Aufwand und die Komplexität einer Behandlung korrekt zu honorieren. Wenn Sie die Steigerungsfaktoren richtig anwenden und gut begründen, können Sie sicherstellen, dass Sie gerecht entlohnt werden und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Nutzen Sie die Chance, Ihre Abrechnung zu optimieren – bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung – damit Sie sich um Ihre Patienten kümmern können!
Dank unserer Unterstützung wird Ihre Privatabrechnung nach GOÄ optimal aufgestellt – einfach, transparent und rechtssicher.
Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage:
📅 Wunsch-Termin wählen: Jetzt buchen
📞 Telefon: 0221 / 94 86 49-0
✉️ E-Mail: info@kad-koeln.de