Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kommt weiter voran. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit Ende Juli 2026 eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen GOÄ-Entwurfs übermittelt.
Nach Angaben von BÄK und PKV-Verband bereitet das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf vor. Beide Organisationen halten ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 1. Januar 2028 weiterhin für erreichbar. Verbindlich festgelegt ist dieser Termin allerdings noch nicht.
Für Arztpraxen besteht aktuell kein unmittelbarer Umstellungsbedarf: Die neue GOÄ ist weiterhin ein Entwurf und noch nicht rechtsverbindlich. Bis zu ihrem Inkrafttreten wird unverändert nach der derzeit geltenden GOÄ abgerechnet.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was am Entwurf grundsätzlich überarbeitet wurde, wie der aktuelle Stand der GOÄ-Novellierung ist und was Ärzt:innen und Praxen jetzt wissen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktualisierter Entwurf: Die aktuelle Fassung der neuen GOÄ trägt den Stand 15. Juli 2026.
- Gezielte Anpassungen: Weitere medizinische Innovationen wurden aufgenommen, Bewertungen nachjustiert und einzelne Abrechnungsregeln angepasst.
- Politische Umsetzung: Nach Angaben von BÄK und PKV-Verband bereitet das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf vor.
- Mögliches Inkrafttreten: BÄK und PKV-Verband halten den 1. Januar 2028 für erreichbar. Verbindlich festgelegt ist dieser Termin nicht.
- Bestehende GOÄ gilt weiter: Arztpraxen müssen ihre Abrechnung derzeit nicht umstellen.
Wie ist der aktuelle Stand der neuen GOÄ 2026?
Die neue GOÄ befindet sich weiterhin im Entwurfs- und Verordnungsverfahren. Sie ist noch nicht in Kraft. BÄK und PKV-Verband haben die aktualisierte Fassung im Juli 2026 an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. Das Ministerium arbeitet bereits an einem Referentenentwurf.
Der gemeinsame GOÄ-Entwurf war 2025 vom 129. Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit gebilligt und anschließend an das Bundesgesundheitsministerium übergeben worden. Die aktuelle Fassung führt diesen Entwurf fort und berücksichtigt weitere Entwicklungen aus Medizin und Abrechnung.
| Frage | Aktueller Stand im August 2026 |
|---|---|
| Ist die neue GOÄ bereits gültig? | Nein. Sie befindet sich weiterhin im Entwurfsverfahren. |
| Welche Fassung ist aktuell? | Der Entwurf mit Stand vom 15. Juli 2026. |
| Was geschieht auf politischer Ebene? | Nach Angaben von BÄK und PKV-Verband bereitet das BMG einen Referentenentwurf vor. |
| Wann könnte die neue GOÄ gelten? | BÄK und PKV-Verband halten den 1. Januar 2028 für erreichbar. Verbindlich festgelegt ist der Termin nicht. |
| Welche GOÄ gilt bis dahin? | Unverändert die derzeit geltende GOÄ. |
Ausführliche Hintergründe zur Entstehung und zum grundlegenden Aufbau finden Sie in unserem Beitrag zur GOÄ-Novellierung 2026 mit dem Entwurf zum Download.
GOÄ-Novellierung im Blick behalten
Erhalten Sie einmal im Monat aktuelle Fachbeiträge, praktische Abrechnungstipps und wichtige Entwicklungen rund um die GOÄ direkt per E-Mail.
Was wurde am GOÄ-Entwurf 2026 geändert?
Der GOÄ-Entwurf wurde an den aktuellen medizinischen Stand angepasst und an einzelnen Stellen überarbeitet. Grundlage dafür waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften.
Nach Angaben der Bundesärztekammer und des PKV-Verbandes betrifft die Aktualisierung vor allem drei Bereiche:
Weitere medizinische Innovationen wurden aufgenommen
Der Entwurf wurde um weitere medizinische Entwicklungen ergänzt. Dadurch soll die neue GOÄ den aktuellen Stand der Medizin besser abbilden und moderne ärztliche Leistungen angemessen berücksichtigen.
Das Bewertungsgefüge wurde nachjustiert
Die Bewertung einzelner Leistungen wurde überprüft und an verschiedenen Stellen angepasst. Sämtliche Änderungen bewegen sich nach Angaben von BÄK und PKV-Verband innerhalb des vereinbarten Prognoserahmens.
Einzelne Abrechnungsregeln wurden angepasst
Auch bestimmte Abrechnungsbestimmungen wurden punktuell überarbeitet. Die grundlegende Ausrichtung des gemeinsamen Entwurfs bleibt dabei unverändert.
Die aktualisierte Fassung stellt somit keinen vollständig neuen Entwurf dar. Sie führt den 2025 zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband erzielten Kompromiss fort und bringt ihn fachlich auf einen aktuelleren Stand.
Warum wurde der GOÄ-Entwurf erneut überarbeitet?
Nach Angaben von Bundesärztekammer und PKV-Verband muss eine neue GOÄ kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt angepasst werden. Deshalb wurde die Zeit bis zum Beginn des formalen Verordnungsverfahrens genutzt, um weitere medizinische Innovationen aufzunehmen, das Bewertungsgefüge nachzujustieren und einzelne Abrechnungsregeln anzupassen.
Ausgangspunkt der Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Das gemeinsame Ziel bleibt unverändert: eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen und bezahlbare Beiträge für privat Versicherte.
Ist die aktualisierte Fassung bereits die endgültige neue GOÄ?
Nein. Auch die aktualisierte Fassung vom 15. Juli 2026 ist noch keine rechtsverbindliche Gebührenordnung. Sie dient dem Bundesministerium für Gesundheit als fachliche Grundlage für das weitere Verordnungsverfahren.
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums kann daher noch von der gemeinsamen Fassung von BÄK und PKV-Verband abweichen. Auch im weiteren Verfahren sind Änderungen möglich.
Für die Praxis ist deshalb eine klare Unterscheidung wichtig:
- Der gemeinsame Entwurf zeigt die derzeit geplante Ausrichtung der neuen GOÄ.
- Der kommende Referentenentwurf bildet den nächsten politischen Schritt.
- Erst die abschließend verabschiedete und veröffentlichte Verordnung wird rechtsverbindlich.
Wann tritt die neue GOÄ in Kraft?
Ein verbindliches Datum für das Inkrafttreten gibt es noch nicht. BÄK und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 weiterhin für erreichbar. Ob dieser Termin tatsächlich umgesetzt werden kann, hängt vom weiteren Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren sowie von den politischen Entscheidungen ab.
Der bisherige und der noch ausstehende Weg lassen sich so zusammenfassen:
| Zeitpunkt | Schritt |
|---|---|
| Mai 2025 | Zustimmung des 129. Deutschen Ärztetags zum gemeinsamen Entwurf |
| Juni 2025 | Übergabe des Entwurfs an das Bundesministerium für Gesundheit |
| 15. Juli 2026 | Stand der aktualisierten Fassung von BÄK und PKV-Verband |
| 31. Juli 2026 | Übermittlung der aktualisierten Fassung an das BMG |
| Aktuell | Nach Angaben von BÄK und PKV-Verband bereitet das BMG einen Referentenentwurf vor. |
| Mögliches Ziel | Inkrafttreten zum 1. Januar 2028. Verbindlich festgelegt ist dieser Termin nicht. |
Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, hängt vom weiteren Verlauf des Verordnungsverfahrens und den politischen Entscheidungen ab. Der Termin sollte deshalb noch nicht als sicher oder beschlossen dargestellt werden.
Was bedeutet der aktualisierte GOÄ-Entwurf für Arztpraxen?
Arztpraxen müssen ihre Privatabrechnung aktuell nicht umstellen. Solange die neue GOÄ nicht in Kraft getreten ist, gilt ausschließlich die derzeitige Gebührenordnung für Ärzte.
Trotzdem sollten Praxen die weitere Entwicklung beobachten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es für Arztpraxen sinnvoll:
- Weiterhin nach der geltenden GOÄ abzurechnen: Der aktuelle Entwurf ist noch nicht rechtsverbindlich.
- Die weitere Entwicklung zu verfolgen: Verlässliche Informationen veröffentlichen insbesondere die BÄK und das Bundesgesundheitsministerium.
- Noch keine verbindlichen Umstellungen vorzunehmen: Inhalte und Abrechnungsregeln können sich im Verordnungsverfahren weiterhin ändern.
- Die spätere Umstellung frühzeitig vorzubereiten: Sobald die endgültige Fassung vorliegt, sollten Schulungen, Softwareanpassungen und interne Abläufe rechtzeitig geplant werden.
Wo kann der aktuelle GOÄ-Entwurf heruntergeladen werden?
Die Bundesärztekammer stellt den vollständigen Entwurf und weitere begleitende Dokumente kostenfrei zur Verfügung.
- Aktuelle Fassung des GOÄ-Entwurfs vom 15. Juli 2026
- Änderungsprotokoll zum GOÄ-Entwurf vom 15. Juli 2026
- Informationsseite der Bundesärztekammer zur GOÄ-Novellierung
- BÄK und PKV-Verband: Gemeinsame Pressemitteilung zum aktualisierten GOÄ-Entwurf vom 31. Juli 2026
Fazit: Die GOÄ-Novellierung kommt weiter voran
Mit der aktualisierten Fassung vom Juli 2026 haben Bundesärztekammer und PKV-Verband den gemeinsamen GOÄ-Entwurf fachlich weiterentwickelt. Weitere medizinische Innovationen wurden aufgenommen, das Bewertungsgefüge wurde nachjustiert und einzelne Abrechnungsregeln wurden angepasst.
Gleichzeitig bereitet das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf vor. Damit gewinnt das Verordnungsverfahren weiter an Dynamik und ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 bleibt möglich.
Für Ärzt:innen und Praxen gilt dennoch: Die neue GOÄ ist noch nicht rechtsverbindlich. Bis zu ihrem tatsächlichen Inkrafttreten wird weiterhin nach der bestehenden GOÄ abgerechnet.
Häufig gestellte Fragen zur neuen GOÄ 2026
Nein. Die Fassung vom 15. Juli 2026 ist weiterhin ein gemeinsamer Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung gilt unverändert die derzeitige GOÄ.
Ein verbindliches Datum gibt es noch nicht. BÄK und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für erreichbar. Ob dieser Termin eingehalten wird, hängt vom weiteren Verordnungsverfahren ab.
Der Entwurf wurde um weitere medizinische Innovationen ergänzt. Außerdem wurden das Bewertungsgefüge an einzelnen Stellen nachjustiert und bestimmte Abrechnungsregeln angepasst.
Der GOÄ-Entwurf wurde aktualisiert, um weitere medizinische Innovationen und Vorschläge der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zu berücksichtigen. Zusätzlich wurden das Bewertungsgefüge und damit teilweise auch die Gebührenbeträge einzelner Leistungen nachjustiert sowie bestimmte Abrechnungsregeln angepasst. Der 2025 zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband erzielte Kompromiss bleibt dabei bestehen.
Nein. Der aktuelle Entwurf ist noch nicht rechtsverbindlich. Praxen rechnen bis zum Inkrafttreten einer neuen GOÄ weiterhin nach der derzeit geltenden Gebührenordnung ab.
Die aktuelle Fassung vom 15. Juli 2026 und weitere Informationen stehen auf der Website der Bundesärztekammer zum Download bereit.
Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen
Wollen Sie Ihren Praxisalltag leichter machen?
Füllen Sie das Formular aus, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich bei Ihnen. Wir optimieren Ihre Abrechnung und schaffen mehr Zeit für Ihre Patienten.
