Aktualisierung vom 7. August 2026
Der gemeinsame GOÄ-Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband wurde inzwischen erneut überarbeitet. Die aktuelle Fassung trägt den Stand vom 15. Juli 2026 und wurde Ende Juli an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt.
Welche Bereiche angepasst wurden, wie der aktuelle Stand des Verordnungsverfahrens ist und wann die neue GOÄ in Kraft treten könnte, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag: Neue GOÄ 2026: Was sich im aktualisierten Entwurf ändert.
Aktueller Stand der GOÄ-Reform
Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet nach Angaben von Bundesärztekammer und PKV-Verband einen Referentenentwurf vor. Die weitere politische Umsetzung bleibt Sache des Verordnungsgebers. Einen ausführlichen Überblick über den aktuellen Verfahrensstand finden Sie in unserem Beitrag zum aktualisierten GOÄ-Entwurf 2026.
Noch kein rechtsverbindliches Gesetz
Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Vorschlag der BÄK und PKV-Verband. Eine Umsetzung erfordert ein formelles Gesetzgebungsverfahren inklusive Änderungen in der Bundesärzteordnung und im SGB V. Die finale Entscheidung liegt beim Gesetzgeber.
Wichtige Neuerungen im Entwurf
Der Entwurf umfasst nach Angaben der Bundesärztekammer rund 5.500 Gebührennummern. Den einzelnen Leistungen sind feste Europreise als nicht unterschreitbare Gebührensätze zugeordnet, ergänzt wird das Verzeichnis durch zahlreiche Zuschläge. Zudem sieht der Entwurf viele zeitgetaktete Leistungen, einen eigenen Abschnitt zur Kinder- und Jugendmedizin sowie weitere Kinderzuschläge vor. Behandlungen, die bislang nur über mehrere Einzelziffern abgerechnet werden konnten, sollen teilweise in Komplexleistungen zusammengeführt werden. Auch abweichende Honorarvereinbarungen und Wunschleistung bleiben dem Entwurf zufolge möglich. Für neue Leistungen soll zudem weiterhin eine Analogbewertung in Betracht kommen.
GOÄ-Entwurf herunterladen: ursprüngliche und aktuelle Fassung
Direkt herunterladbar ist der ursprünglich veröffentlichte GOÄ-Entwurf mit Stand vom 30. April 2025 (948 Seiten als PDF). Die aktualisierte Fassung vom 15. Juli 2026 und weitere aktuelle Dokumente finden Sie in unserem Beitrag zum aktualisierten GOÄ-Entwurf 2026 sowie auf der Informationsseite der Bundesärztekammer zur GOÄ-Novellierung.
Nächste Schritte und Ausblick
Im nächsten Schritt ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehen. BÄK und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 weiterhin für erreichbar; verbindlich festgelegt ist dieser Termin jedoch nicht. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung gilt unverändert die derzeitige GOÄ.
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