Die größte Reform der ärztlichen Abrechnung seit über 40 Jahren ist auf dem Weg: Der Deutsche Ärztetag hat mit klarer Mehrheit die umfassende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschlossen. Damit ist ein entscheidender Meilenstein erreicht. Doch bevor die neue GOÄ in Kraft tritt, stehen noch weitere politische Schritte und Gesetzgebungsverfahren an.
Was wurde beschlossen?
- Modernisierung nach Jahrzehnten:
Die bisherige GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982 und wurde den Anforderungen moderner Medizin und Digitalisierung längst nicht mehr gerecht.
- Neues Leistungsverzeichnis:
Die GOÄneu umfasst über 5.500 Ziffern und bildet erstmals Leistungen wie Telemedizin, elektronische Patientenakte (ePA) oder digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) systematisch ab.
- Stärkung der sprechenden Medizin:
Gesprächsleistungen werden künftig differenzierter und höher bewertet, während technische Leistungen tendenziell abgewertet werden. Ziel ist eine angemessene Honorierung der ärztlichen Zuwendung.
- Mehr Transparenz und Rechtssicherheit:
Die neue GOÄ bringt ein klar strukturiertes, modernes Gebührenverzeichnis und schafft so mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten.
- Keine Steigerungssätze mehr:
Statt starrer Steigerungsfaktoren werden Leistungen künftig über Zuschläge differenziert abgebildet.
- Kontinuierliche Weiterentwicklung:
Künftig wird eine gemeinsame Kommission (GeKo) die GOÄ regelmäßig an medizinische Entwicklungen anpassen.
Wie geht es jetzt weiter?
- Der verabschiedete Entwurf wurde bereits an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben.
- Im nächsten Schritt ist ein Beschluss im Bundeskabinett erforderlich, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrats.
- Erst danach kann die neue GOÄ in Kraft treten. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten steht noch nicht fest, da die Umsetzung ein mehrstufiges politisches Verfahren erfordert.
Was bedeutet die GOÄneu für verschiedene Fachrichtungen?
Mit der GOÄneu soll die Abrechnung ärztlicher Leistungen moderner, differenzierter und rechtlich klarer gestaltet werden. Im Fokus stehen dabei unter anderem eine stärkere Anerkennung sprechender Leistungen, die Integration digitaler Leistungen sowie eine realistischere Bewertung des tatsächlichen Aufwands in der Patientenversorgung.
Laut einer gemeinsamen Prognose von Bundesärztekammer und PKV-Verband wird durch die Reform in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten mit einem Anstieg des Ausgabevolumens in der Privaten Krankenversicherung um rund 13,2 % gerechnet.
Welche konkreten Auswirkungen dies auf einzelne Fachrichtungen haben wird, ist derzeit Gegenstand vieler Diskussionen. Während einige Fachrichtungen, insbesondere sprechende und beratungsintensive Disziplinen auf spürbare Verbesserungen hoffen, blicken insbesondere technikorientierte Disziplinen mit einem hohen Anteil technischer Leistungen mit Sorge auf mögliche finanzielle Einbußen.
So unterstützen wir Ihre Praxis bei der GOÄ-Reform
Seit über 30 Jahren stehen wir Ärzten als verlässlicher Partner in allen Fragen der privatärztlichen Abrechnung zur Seite. Auch die bevorstehende GOÄ-Reform behalten wir selbstverständlich aufmerksam im Blick und bereiten uns intensiv darauf vor.
Die geplanten Änderungen bringen zahlreiche strukturelle und wirtschaftliche Neuerungen mit sich. Umso wichtiger ist es, Entwicklungen frühzeitig zu verstehen und rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundiertem Abrechnungs-Know-how begleiten wir Sie bei diesem Prozess – vorausschauend, kompetent und praxisnah.
Wir werden Sie regelmäßig über unseren Newsletter mit Informationen unterstützen, planen Online-Schulungen und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
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