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Arztschreibtisch mit Laptop und weiteren Arbeitsmaterialien, symbolisiert die Digitalisierung im medizinischen Bereich.

E-Rechnungspflicht 2025: Ihre Abrechnungsunterlagen digital

 

Seit dem 21. Mai 2025 erfüllen wir als Kölner Abrechnungsdienst alle gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung). Unsere Kunden erhalten ihre Honorarrechnungen (Arztrechnung) für unsere Dienstleistung im gesetzlich vorgeschriebenen E-Rechnungsformat (ZUGFeRD 2 Comfort). Die Zustellung erfolgt einfach und sicher über unser KAD-Portal.

 

 

Was ist eine E-Rechnung und warum ist sie jetzt Pflicht?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt wird. Im Gegensatz zu einer einfachen PDF- oder Papierrechnung enthält eine E-Rechnung die Rechnungsdaten so, dass sie von Buchhaltungsprogrammen automatisch verarbeitet werden können. Sie erfüllt außerdem alle gesetzlichen Anforderungen zur revisionssicheren Archivierung.

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen und damit auch Arztpraxen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, wenn sie Rechnungen von anderen Unternehmen erhalten. 

 

Was ändert sich für Sie als Arzt?

 

  • Unsere Honorarrechnungen (Arztrechnung) für unsere Dienstleistung erhalten Sie seit dem 21.05.2025 im gesetzlich vorgeschriebenen E-Rechnungsformat (ZUGFeRD 2 Comfort).

 

  • Die Zustellung erfolgt sicher und komfortabel über unser KAD-Portal. Falls Sie noch keinen Zugang zum KAD-Portal haben oder eine Umstellung wünschen, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

 

  • Rechnungen an Ihre Patienten sind davon nicht betroffen und werden weiterhin wie gewohnt per Post verschickt.

 

Ihre Vorteile durch E-Rechnungen

 

  • Zeitersparnis: Die E-Rechnung kann, sofern Ihre Buchhaltungssoftware dies unterstützt, direkt digital übernommen und weiterverarbeitet werden.

 

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen zur Archivierung und zum Nachweis.

 

  • Effizienz: Kein Papierkram, keine manuelle Erfassung mehr nötig.

 

  • Nachhaltigkeit: Weniger Papierverbrauch, digitaler Workflow.

 

  • Schneller Zugriff: Alle Unterlagen jederzeit im KAD-Portal abrufbar.

Hinweis: Nicht jede Praxis nutzt bereits eine Buchhaltungssoftware, die E-Rechnungen automatisiert verarbeitet. Sie können die E-Rechnung aber jederzeit ausdrucken oder an Ihren Steuerberater weiterleiten.

 

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst

Für Sie als Kunde beim Kölner Abrechnungsdienst ändert sich durch die gesetzliche Einführung der E-Rechnung möglichst wenig im Ablauf. Die Zustellung erfolgt wie gewohnt über unser KAD-Portal, nur eben im gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Format.

Bei Rückfragen zu den Abrechnungsunterlagen oder zur Zustellung über das KAD-Portal stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung – damit Sie sich um Ihre Patienten kümmern können!

Dank unserer Unterstützung wird Ihre Privatabrechnung nach GOÄ optimal aufgestellt – einfach, transparent und rechtssicher.

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