Die GOÄ-Ziffern 385, 386 und 387 regeln die Abrechnung von Pricktests zur Allergiediagnostik im Rahmen der GOÄ. Für Ärzte ist es entscheidend, diese Ziffern korrekt anzuwenden, um eine optimale Vergütung zu erzielen und Abrechnungsfehler zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie alle relevanten Details zu den einzelnen Ziffern, den Abrechnungsmodalitäten sowie nützliche Praxistipps.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pricktests werden nach GOÄ-Ziffer 385 bis 387 abgerechnet.
- Es dürfen maximal 80 Pricktests je Behandlungsfall berechnet werden.
- Kontroll- und Leerwerte können bei der Zählung mitberücksichtigt werden.
- Die Kosten für die Testmittel sind bereits in den Gebühren enthalten und nicht gesondert als Sachkosten abrechnungsfähig.
Was ist ein Pricktest?
Der Pricktest ist ein bewährtes Verfahren der Allergiediagnostik. Dabei werden verschiedene Allergene auf die Haut aufgetragen und die Haut oberflächlich angeritzt, um zu prüfen, ob eine allergische Reaktion auftritt.
In der Praxis gehört der Pricktest zu den häufig eingesetzten Hauttests bei Verdacht auf Soforttyp-Allergien. Für die Abrechnung ist entscheidend, wie viele Einzeltests im jeweiligen Behandlungsfall durchgeführt wurden.
Welche GOÄ-Ziffern gelten für den Pricktest?
Für die Abrechnung von Pricktests kommen drei GOÄ-Ziffern infrage, abhängig von der Anzahl der Tests im Behandlungsfall. Die Staffelung ist in der GOÄ klar vorgegeben.
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GOÄ-Ziffer |
Leistung |
Vergütung zum 2,3-fachen Satz |
|
385 |
Pricktest, je Test, 1. bis 20. Test je Behandlungsfall |
6,03 € |
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386 |
Pricktest, je Test, 21. bis 40. Test je Behandlungsfall |
4,02 € |
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387 |
Pricktest, je Test, 41. bis 80. Test je Behandlungsfall |
2,68 € |
Wie viele Pricktests sind nach GOÄ abrechnungsfähig?
Je Behandlungsfall dürfen maximal 80 Pricktests abgerechnet werden. Diese Obergrenze gilt unabhängig davon, ob die Tests an einem oder an mehreren Tagen innerhalb des Behandlungsfalls durchgeführt werden.
Als Behandlungsfall gilt in der GOÄ der Zeitraum eines Monats ab dem ersten Behandlungstag derselben Erkrankung. Werden darüber hinaus weitere Pricktests durchgeführt, sind diese nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Was zählt bei der Zählweise der Pricktests mit?
Bei der Zählung der Pricktests können auch Kontroll- und Leerwerte mitgezählt werden. Dazu gehören zum Beispiel NaCl-Lösung oder Histamin als Vergleichswerte.
Gerade in der Praxis ist dieser Punkt wichtig, weil die Zahl der abrechnungsfähigen Tests dadurch schneller erreicht werden kann. Eine saubere Dokumentation der tatsächlich eingesetzten Testungen ist deshalb empfehlenswert.
Welche Leistungen können zusätzlich berechnet werden?
Je nach Behandlungsfall können neben dem Pricktest weitere selbstständige Leistungen berechnungsfähig sein. Die folgende Übersicht zeigt mögliche zusätzlich berechnungsfähige Leistungen.
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Leistung |
GOÄ-Ziffer |
Kurz erklärt |
|
1 |
Die Beratung vor der Testung kann zusätzlich berechnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. |
|
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5 |
Kann vor der Testung zusätzlich berechnet werden, wenn eine entsprechende Untersuchung erfolgt. |
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|
Untersuchung eines Organbereichs |
7 |
Kommt je nach Befundkonstellation ebenfalls als Untersuchungsleistung infrage. |
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Lungenfunktionsprüfung |
605 / 605a |
Bei allergischem Asthma können notwendige weitergehende Lungenfunktionsprüfungen zusätzlich berechnungsfähig sein. |
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Peak-Flow-Messung |
608 |
Kann bei allergischem Asthma ergänzend relevant sein. |
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Immunglobulinbestimmung |
3571 / 3572 |
Dürfen selbst berechnet werden, wenn die Untersuchung in der eigenen Praxis oder in einer Laborgemeinschaft erfolgt. |
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Allergiepass erstmalig ausstellen |
76 analog |
Das erstmalige Anlegen eines Allergiepasses ist analog nach GOÄ-Ziffer 76 berechnungsfähig. |
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70 |
Spätere Eintragungen können nach GOÄ-Ziffer 70 berechnet werden |
Dürfen Sachkosten oder die Verweilgebühr zusätzlich zum Pricktest berechnet werden?
Die Kosten für die Testmittel sind bereits in den Gebühren für die Pricktests enthalten. Sie dürfen daher nicht gesondert als Sachkosten abgerechnet werden.
Auch eine Verweilgebühr nach GOÄ-Ziffer 56 kommt nicht automatisch infrage. Sie ist nur berechnungsfähig, wenn der Arzt mindestens 30 Minuten persönlich und ununterbrochen beim Patienten anwesend ist und eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Pricktest als Grundlage der Hyposensibilisierung
Der Pricktest spielt vor Beginn einer Hyposensibilisierung eine wichtige Rolle. Denn nur wenn das auslösende Allergen möglichst eindeutig identifiziert wurde, kann die spezifische Immuntherapie gezielt geplant werden.
Mehr zu praktischen Abrechnungstipps rund um die Hyposensibilisierung nach GOÄ-Ziffer 263 richtig abrechnen erfahren Sie in unserem Beitrag.
Häufige Fragen zur GOÄ-Abrechnung des Pricktests
Für den Pricktest gelten die GOÄ-Ziffern 385, 386 und 387. Welche Ziffer angesetzt wird, hängt von der Anzahl der Tests im Behandlungsfall ab.
Je Behandlungsfall sind maximal 80 Pricktests berechnungsfähig. Danach durchgeführte Tests sind nicht zusätzlich abrechnungsfähig.
Ja. Kontroll- und Leerwerte wie NaCl-Lösung oder Histamin können bei der Zählung mitberücksichtigt werden.
Fazit für die Praxis
Die Abrechnung des Pricktests nach GOÄ-Ziffer 385 bis 387 ist grundsätzlich klar geregelt. Fehler entstehen in der Praxis vor allem bei der Zählweise, der Begrenzung auf 80 Tests je Behandlungsfall und der Frage, welche Leistungen zusätzlich berechnungsfähig sind. Wer diese Punkte sauber dokumentiert und korrekt ansetzt, vermeidet typische Abrechnungsfehler.
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