Die GOÄ-Ziffer 250 steht für die Blutentnahme aus einer Vene mittels Spritze, Kanüle oder Katheter. In diesem Beitrag erhalten Sie eine detaillierte Übersicht zu Abrechnungsregeln, häufigen Fehlern und praxisnahen Tipps zur optimalen Nutzung dieser Position.
Wie wird die GOÄ-Ziffer 250 berechnet?
GOÄ-Ziffer 250
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
(zum 1,8fachen Satz 4,20 €)
Wer darf die Blutentnahme durchführen?
Die Blutentnahme kann vom Arzt persönlich oder vom qualifizierten medizinischen Fachpersonal durchgeführt werden. Die Verantwortung für Anordnung, Auswahl und Überwachung des Personals liegt jedoch beim Arzt
Abrechnungstipps für die GOÄ-Ziffer 250:
- Bei erschwerten Bedingungen (schlechten Venenverhältnissen, Rollvenen, Kreislaufproblemen) kann die GOÄ-Ziffer 250 bis zum Faktor 2,50 gesteigert werden.
- Erfolgen Blutentnahmen am selben Tag zu unterschiedlichen Zeiten, kann jede Blutentnahme separat abgerechnet werden. Voraussetzung ist die Angabe der Uhrzeit.
- Mit dem Ansatz der Ziffer 250 sind auch die Sachkosten (z. B. Spritzen, Kanülen etc.) abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden.
- Bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr kann die Kapillarblutentnahme analog über die GOÄ-Ziffer A250 abgerechnet werden.
Häufige Fehler vermeiden:
- Neben GOÄ-Ziffer 250 sind folgenden Ziffern nicht abrechnungsfähig: 200, 204, 250a, 262, 284, 285, 288, 289, 435, 451, 452, 478, 479, 1012 – 1014 und 2029.
- Die GOÄ-Ziffer 250 kann bei erneuter Punktion während derselben Sitzung nur einmal abgerechnet werden.
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