In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 651 korrekt und effizient nutzen können, wann eine Mehrfachabrechnung möglich ist und welche Tipps Sie beachten sollten, um Ihre Abrechnung zu optimieren.
GOÄ-Ziffer 651
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
(zum 1,8fachen Satz = 26,54 €)
Abrechnungstipps:
- Die GOÄ-Ziffer 651 kann mehrmals am Tag abgerechnet werden, wenn verschiedene medizinisch notwendige EKGs durchgeführt werden. Achten Sie darauf, die jeweiligen Uhrzeiten anzugeben.
- Innerhalb eines einzelnen Arzt-Patienten-Kontakts ist eine mehrfache Abrechnung nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. bei Herzinfarkt-Diagnostik).
Beide der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
-
- Es dient der Diagnostik zum Ausschluss, zur Bestätigung oder zur Verlaufskontrolle eines Herzinfarktes
- Zudem ist im zeitlichen Zusammenhang eine eigenständig indizierte und abgeschlossene elektrographische Untersuchung erforderlich.
- Die GOÄ-Ziffer 651 kann bis zum 2,5fachen Satz gesteigert werden bei erhöhtem Zeitaufwand. Beispiele für Begründungen sind:
- Schreiben eines Rhythmusstreifens
- EKG nach Injektion eines Medikamentes und/oder Carotis-Sinus-Druckversuch
- Neben der Ziffer 29 ist die Ziffer 651 abrechnungsfähig
- Möglichkeit zur Abrechnung als IGeL-Leistung bei zum Beispiel:
- Ergänzung zur Gesundheitsuntersuchung
- sportmedizinischen Untersuchungen
- Überprüfung der Leistungsfähigkeit
Achtung:
- Neben GOÄ-Ziffer 651 sind folgende Ziffern nicht abrechnungsfähig: 435, 600, 626 - 630, 632, 650, 652, 653, 656, 659, 661
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