Die GOÄ‑Zuschläge 442–445 können bei ambulant durchgeführten Operationen zusätzlich zur OP‑Leistung berechnet werden, um den Aufwand für OP‑Einrichtung sowie Vor‑ und Nachsorge abzubilden.
Entscheidend ist: Ein Zuschlag ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegende GOÄ‑OP‑Ziffer zuschlagsberechtigt ist. Die Auswahl des Zuschlags erfolgt ausschließlich über die Punktzahl der OP‑Leistung.
Damit das im Praxisalltag schnell funktioniert, enthält der Beitrag eine kompakte Übersicht, typische Fehlerquellen und Spickzettel mit häufigen Beispielen für OP‑Ziffern inklusive passendem Zuschlag und Betrag.
Was sind die GOÄ-Zuschläge 442-445?
Die GOÄ‑Ziffern 442, 443, 444, 445 sind Zuschläge für ambulant durchgeführte Operationen und können zusätzlich zur jeweiligen operativen Leistung berechnet werden. Ziel ist die Vergütung der Bereitstellung von OP‑Einrichtungen und Vor‑/Nachsorgeeinrichtungen (z. B. wiederverwendbares OP‑Material bzw. Geräte, Operations- oder Aufwachräume).
So wählen Sie den richtigen GOÄ-OP-Zuschlag
Der richtige Zuschlag richtet sich nach der Punktzahl der zuschlagsberechtigten OP‑Ziffer:
|
Zuschlag |
Punktzahl OP-Ziffer |
|
442 |
250 - 499 |
|
443 |
500 - 799 |
|
444 |
800 - 1199 |
|
445 |
> 1200 |
Ob ein ambulanter OP‑Zuschlag berechnet werden darf, hängt von der abgerechneten OP‑Ziffer ab. Der Zuschlag ist nur möglich, wenn diese OP‑Ziffer zuschlagsberechtigt ist. Das gilt nicht automatisch für jede operative Leistung.
Nachsehen lässt sich dies in der GOÄ in den „Allgemeinen Bestimmungen“ vor Abschnitt C VIII.3: Dort ist die Liste der OP‑Ziffern aufgeführt, zu denen ambulante OP‑Zuschläge abgerechnet werden dürfen.
Maßgeblich ist die in der Sitzung erbrachte OP‑Leistung mit der höchsten Punktzahl. Eine Zuordnung zur Summe mehrerer Leistungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Zuschläge 442–445 dürfen nicht nebeneinander angesetzt werden, selbst wenn mehrere zuschlagsberechtigte OP‑Leistungen in einer Sitzung erbracht wurden.
GOÄ‑Spickzettel: Häufige Beispiele für OP‑Ziffern & Zuschläge
Für den Praxisalltag (ambulante Eingriffe) folgt ein Spickzettel mit häufigen Beispielen aus verschiedenen Fachgebieten – jeweils mit passendem Zuschlag 442–445 und Betrag.
|
GOÄ-OP-Ziffer |
Zuschlag |
Betrag Zuschlag (Faktor 1,00) |
|
2381 |
442 |
23,31 € |
|
2382 |
443 |
43,72 € |
|
2402 |
442 |
23,31 € |
|
2404 |
443 |
43,72 € |
|
2430 |
442 |
23,31 € |
|
2440 |
444 |
75,77 € |
|
2407 |
445 |
128,23 € |
Beispiele Augenheilkunde: OP‑Ziffern & Zuschläge
|
GOÄ-OP-Ziffer |
Zuschlag |
Betrag Zuschlag (Faktor 1,00) |
|
1283 |
443 |
43,72 € |
|
1284 |
444 |
75,77 € |
|
1285 |
445 |
128,23 € |
|
1304 |
444 |
75,77 € |
|
1305 |
443 |
43,72 € |
|
1306 |
444 |
75,77 € |
|
1310 |
445 |
128,23 € |
|
1311 |
444 |
75,77 € |
Beispiele HNO: OP‑Ziffern & Zuschläge
|
GOÄ-OP-Ziffer |
Zuschlag |
Betrag Zuschlag (Faktor 1,00) |
|
1438 |
442 |
23,31 € |
|
1448 |
445 |
128,23 € |
|
1493 |
442 |
23,31 € |
|
1576 |
442 |
23,31 € |
Tipp: Legen Sie im Praxisverwaltungssystem falls möglich eine Abrechnungskette / Regel an, die automatisch den passenden Zuschlag setzt (z. B. „2404 → + 443“), damit nicht jedes Mal Punktzahl und Zuordnung geprüft werden muss.
Prüfcheckliste für OP-Zuschläge zur Privatabrechnung
- Schritt 1: Steht die OP‑Ziffer im Katalog der zuzuordnenden operativen Leistungen in GOÄ-Abschnitt VIII.3?
- Schritt 2: Passenden Zuschlag 442-445 ausschließlich über die Punktzahl dieser OP‑Ziffer wählen (keine Summenbildung).
- Schritt 3: In derselben Sitzung nur ein Zuschlag 442–445 abrechnen (höchste Punktzahl entscheidet).
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Zuschlag bei nicht zuschlagsberechtigter OP‑Ziffer: Nicht jede operative Leistung ist zuschlagsfähig. Beispiel: Die Exzision nach GOÄ‑Ziffer 2403 ist nicht in GOÄ-Abschnitt VIII.3 als zuschlagsberechtigte OP‑Leistung aufgeführt und löst deshalb keinen Zuschlag nach 442–445 aus.
- Zuschläge kombinieren: Auch wenn zwei zuschlagsberechtigte OPs in einer Sitzung erfolgen, darf nur ein Zuschlag 442-445 angesetzt werden; maßgeblich ist die OP‑Ziffer mit der höchsten Punktzahl.
- Punkte addieren: Die Punktzahlen mehrerer OP‑Ziffern dürfen nicht addiert werden, um in einen höheren Zuschlagsbereich zu kommen.
Häufige gestellte Fragen
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