Skip to content
Abrechnungstipps GOÄ-Ziffern 385 - 387

GOÄ-Ziffern 385 - 387: Pricktest korrekt abrechnen

Die GOÄ-Ziffern 385, 386 und 387 regeln die Abrechnung von Pricktests zur Allergiediagnostik im Rahmen der GOÄ. Für Ärzte ist es entscheidend, diese Ziffern korrekt anzuwenden, um eine optimale Vergütung zu erzielen und Abrechnungsfehler zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie alle relevanten Details zu den einzelnen Ziffern, den Abrechnungsmodalitäten sowie nützliche Praxistipps.

 

Was ist ein Pricktest?

Der Pricktest ist ein bewährtes Verfahren zur Allergiediagnostik. Hierbei werden verschiedene Allergene auf die Haut aufgetragen und die Haut leicht angeritzt. Bereits nach kurzer Zeit kann festgestellt werden, ob eine allergische Reaktion vorliegt. Der Pricktest ist ein wichtiger Bestandteil der Allergiediagnostik und wird häufig in der Arztpraxis durchgeführt.

 

GOÄ-Ziffern 385-387 im Überblick:

GOÄ-Ziffer 385

Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)

(zum 2,3fachen Satz 6,03 €)

     

Weitere Tests (21 bis 40) nach:

GOÄ-Ziffer 386

Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)

(zum 2,3fachen Satz 4,02 €)

 

Weitere Tests (41 bis 80) nach:

GOÄ-Ziffer 387

Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)

(zum 2,3fachen Satz 2,68 €)

 

Abrechnungstipps:

 

  • Maximal 80 Pricktests pro Behandlungsfall: Sie dürfen innerhalb eines Behandlungsfalls höchstens 80 Pricktests abrechnen. Als Behandlungsfall gilt der Zeitraum eines vollen Kalendermonats, beginnend am Tag nach der ersten Behandlung derselben Erkrankung.

 

  • Zählweise: Auch Kontroll- und Leerwerte, z.B. NaCl-Lösung und Histamin können mitgezählt werden.

 

  • Eigenständige Abrechnung von Beratung/Untersuchung: Die Beratung und Untersuchung vor der Testung ist separat z.B. nach GOÄ-Ziffer 1, 5 oder 7 abrechenbar.

 

  • Lungenfunktionsprüfung: Notwendige Lungenfunktionsprüfungen, etwa bei allergischem Asthma, sind zusätzlich berechnungsfähig mit GOÄ-Ziffer 608 (Peak-Flow-Messung) sowie 605 und 605a (Lungenfunktionsprüfung).

 

  • Laborleistungen: Die GOÄ-Ziffern 3571 und 3572 dürfen Sie selbst berechnen, wenn die Untersuchung in Ihrer Praxis oder einer Laborgemeinschaft erfolgt. Allergenspezifische Tests nach GOÄ-Ziffer 3980 ff. werden ausschließlich vom Speziallabor berechnet.

 

  • Allergiepass: Das erstmalige Anlegen eines Allergiepasses ist analog nach GOÄ-Ziffer 76 berechnungsfähig, spätere Eintragungen können nach GOÄ-Ziffer 70 berechnet werden.

 

 Achtung:

 

  • Sachkosten: Die Kosten für die Testmittel sind bereits in den Gebühren enthalten und dürfen nicht separat als Sachkosten abgerechnet werden.

 

  • Verweilgebühr: Die GOÄ-Ziffer 56 darf nur berechnet werden, wenn der Arzt mindestens 30 Minuten ununterbrochen und ohne andere ärztliche Tätigkeiten beim Patienten verweilt.

 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung – damit Sie sich um Ihre Patienten kümmern können!

Dank unserer Unterstützung wird Ihre Privatabrechnung nach GOÄ optimal aufgestellt – einfach, transparent und rechtssicher.

Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage:

📅 Wunsch-Termin wählen: Jetzt buchen

📞 Telefon:   0221 / 94 86 49-0

✉️ E-Mail:     info@kad-koeln.de