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Die Zeit läuft: Symbolbild mit Uhr und Geldmünzen für die Dringlichkeit der GOÄ-Reform.

GOÄ-Novellierung 2026: Entwurf jetzt öffentlich zum Download

Der Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit Januar 2026 öffentlich auf der Website der Bundesärztekammer (BÄK) einsehbar und zum Download verfügbar. Vorher kursierte nur eine vertrauliche Version, nun liegt der vom 129. Deutschen Ärztetag 2025 gebilligte Entwurf vor, der mit dem PKV-Verband abgestimmt wurde.

 

 

Aktueller Stand der GOÄ-Reform

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die GOÄ-Reform angekündigt und einen Regelungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit bis Mitte 2026 in Aussicht gestellt. Die endgültige Umsetzung bleibt Sache des Gesetz- und Verordnungsgebers. 

 

Noch kein rechtsverbindliches Gesetz

Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Vorschlag der BÄK und PKV-Verband. Eine Umsetzung erfordert ein formelles Gesetzgebungsverfahren inklusive Änderungen in der Bundesärzteordnung und im SGB V. Die finale Entscheidung liegt beim Gesetzgeber.

 

Wichtige Neuerungen im Entwurf

Der Entwurf umfasst nach Angaben der Bundesärztekammer rund 5.500 Gebührennummern. Den einzelnen Leistungen sind feste Europreise als nicht unterschreitbare Gebührensätze zugeordnet, ergänzt wird das Verzeichnis durch zahlreiche Zuschläge. Zudem sieht der Entwurf viele zeitgetaktete Leistungen, einen eigenen Abschnitt zur Kinder- und Jugendmedizin sowie weitere Kinderzuschläge vor. Behandlungen, die bislang nur über mehrere Einzelziffern abgerechnet werden konnten, sollen teilweise in Komplexleistungen zusammengeführt werden. Auch abweichende Honorarvereinbarungen und Wunschleistung bleiben dem Entwurf zufolge möglich. Für neue Leistungen soll zudem weiterhin eine Analogbewertung in Betracht kommen.

 

Download und Infos bei der BÄK

Direkt herunterladbar: Der vollständige Entwurf (948 Seiten als PDF), FAQ-Katalog und Rechtsteil auf www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung. Diese Dokumente erklären Aufbau, Vergleich zur alten GOÄ und Vorteile wie mehr Rechtssicherheit. Eine Gemeinsame Kommission soll künftig kontinuierliche Anpassungen empfehlen.​

 

Nächste Schritte und Ausblick

Bis Mitte 2026 kommt der ministerielle Regelungsentwurf, gefolgt von Kabinettbeschluss und Bundesrat. Danach folgen Bundestagslesungen, endgültige Zustimmung und Übergangsphase. Das Inkrafttreten ist frühestens Ende 2026 oder 2027 realistisch. Änderungen sind möglich, da der Entwurf gesetzlich (als Verordnung) umgesetzt werden muss.

 

 Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen    

 

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