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Ärzteverbände drängen auf GOÄ-Novelle: Überfällige Reform gefordert

Die Union hat bereits im Juli 2023 einen Antrag zur GOÄ-Reform gestellt. Am 24. April 2024 fand dazu eine Anhörung statt. CDU und CSU fordern die Regierung auf, die veraltete GOÄ zu ändern und eine neue Verordnung zu erlassen. Dabei sollten die Bundesärztekammer, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Beihilfe beteiligt werden. Zudem forderten sie einen Mechanismus, der die GOÄ regelmäßig an den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung anpasst.

Die Vorarbeiten sind bereits erledigt. Die Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherung haben gemeinsam ein aktuelles Leistungsverzeichnis erstellt. Dieses Verzeichnis berücksichtigt den medizinischen Fortschritt und behebt das Missverhältnis zwischen zuwendungsorientierter und technischer Medizin, das sich im Laufe der Jahre entwickelt hat. Aktuell müssen Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten sind, oft über komplizierte Analogbewertungen abgerechnet werden.

Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem unterstützte die Forderungen nach einer Aktualisierung der GOÄ. Er betonte, dass es notwendig sei, neue medizinische Leistungen aufzunehmen, um den medizinischen Fortschritt widerzuspiegeln. Gleichzeitig müsse das Vergütungsniveau angepasst werden, um einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Ärzte und den Kostenträgern zu erreichen.

Wasem sprach sich dafür aus, die GOÄ künftig in kurzen Abständen zu aktualisieren. Er bezeichnete die überfällige Reform der Gebührenordnungen als ein klares Versagen der Politik, das dringend behoben werden müsse.

Am 7. Mai 2024 bei der Eröffnung der 128. Deutschen Ärztetags in Mainz hat der Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach erneut den Ärzten zugesichert, die Vergütung zu reformieren. Er kündigte an, dass es ein freieres, liberaleres und großzügigeres Vergütungssystem geben werde. Zunächst wolle er die Entbudgetierung für die Hausärztinnen und Hausärzte umsetzen, wie sie im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) angelegt ist.

 

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