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Beratung zur Organspende jetzt auch über die GOÄ abrechenbar

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Nach einer Ergänzung des Transplantationsgesetzes (TPG) sollen Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig auf die Möglichkeit hinweisen, eine Erklärung zur Organ- und Gewebeentnahme abzugeben.

Bei Bedarf können Sie alle zwei Jahre ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch anbieten und dieses nach der GOÄ zusätzlich neben allgemeinen ärztlichen Gesprächsleistungen abrechnen.


Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträger haben sich in der Sitzung vom 22.05.2022 auf eine gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung in der GOÄ für die Beratung zur Organ- und Gewebespende verständigt.

 

Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer:

GOÄ-Ziffer: A3

Beratung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Abs. 1b i.V.m.

Abs. 1a TPG, (Dauer mindestens 10 Minuten)

(zum 2,3fachen Satz = 20,11 €)

Achtung: Die Leistung ist innerhalb von zwei Jahren nur einmal berechnungsfähig.

 

Hier geht‘s zu der Bekanntmachung der Bundesärztekammer vom 22.05.2022

 

 

Sie möchten das Optimum in Ihrer Privatabrechnung erzielen?

Wir beraten Sie gerne bei der idealen Aufstellung der Privatabrechnung nach GOÄ.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter:

Telefon: 0221 / 94 86 49-0

E-Mail: info@kad-koeln.de