Ob für Privatpatienten oder Selbstzahler: klare vertragliche Regelungen sind in der Praxis unverzichtbar.
Doch oft stellt sich die Frage: Brauche ich einen Behandlungsvertrag, eine Honorarvereinbarung oder sogar beides?
Gerade in der Privatabrechnung ist Transparenz gegenüber Patienten entscheidend, um spätere Konflikte oder Zahlungsausfälle zu vermeiden. Zur Unterstützung Ihrer Praxis haben wir zwei kostenlose Muster für Sie vorbereitet:
Muster Behandlungsvertrag jetzt herunterladen (Word)
Muster Honorarvereinbarung jetzt herunterladen (Word)
Warum ist ein Behandlungsvertrag wichtig?
Ein Behandlungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jeder ärztlichen Behandlung. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arzt und Patient und schafft Klarheit über:
- die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- die Pflicht des Patienten, das Honorar unabhängig von der Erstattung seiner Krankenkasse oder Beihilfe zu begleichen
- die Abrechnung von analog berechneten Leistungen (§ 6 Abs. 2 GOÄ)
- Zahlungsziele und die rechtliche Absicherung der Praxis
Da viele private Krankenversicherungen bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise erstatten, schützt ein Behandlungsvertrag Ihre Praxis zuverlässig vor Konflikten.
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Die Rolle der Honorarvereinbarung
Eine Honorarvereinbarung wird zusätzlich zum Behandlungsvertrag geschlossen, wenn bestimmte Leistungen außerhalb des Regelleistungskatalogs liegen – zum Beispiel IGeL-Leistungen oder höher bewertete GOÄ-Ziffern mit abweichendem Steigerungsfaktor.
Sie dokumentiert:
- welche Leistungen der Patient ausdrücklich wünscht
- dass diese Leistungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- die konkrete Abrechnung nach GOÄ-Ziffer, Faktor und Betrag
- die Verpflichtung des Patienten, die Kosten selbst zu tragen
Wichtig ist, dass die Honorarvereinbarung schriftlich und vor der Behandlung abgeschlossen und unterschrieben sein muss. Zudem ist eine persönliche Aufklärung des Patienten vor Behandlungsbeginn über die mögliche fehlende Erstattungsfähigkeit der Leistung verpflichtend.
Mit einer Honorarvereinbarung sichern Sie Ihre Praxis gegen Erstattungsdiskussionen ab und schaffen maximale Transparenz für Ihre Patienten. Dabei darf nur der Steigerungsfaktor von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abweichen, nicht jedoch die Punktzahlen oder der Punktwert.
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Behandlungsvertrag vs. Honorarvereinbarung – der Unterschied
- Behandlungsvertrag: regelt allgemein die Bedingungen der ärztlichen Behandlung nach GOÄ. Er kann auch ohne schriftliche Form durch konkludentes Verhalten zustande kommen.
- Honorarvereinbarung: regelt zusätzlich besondere Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen oder mit einem erhöhten Steigerungsfaktor berechnet werden.
Beide Dokumente sind rechtlich sinnvoll und ergänzen sich perfekt, um Ihre Praxis abzusichern und das Arzt-Patienten-Verhältnis klar zu gestalten.
Mehr Sicherheit mit klaren Verträgen
Ein klar formulierter Behandlungsvertrag und eine ergänzende Honorarvereinbarung sind ein wichtiger Bestandteil einer rechtssicheren Privatabrechnung. Sie schaffen Transparenz für Ihre Patienten und schützen Ihre Praxis effektiv vor Zahlungsausfällen und unnötigen Rechtsstreitigkeiten.
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Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung – damit Sie sich um Ihre Patienten kümmern können!
Dank unserer Unterstützung wird Ihre Privatabrechnung nach GOÄ optimal aufgestellt – einfach, transparent und rechtssicher.
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