Skip to content
Energiekosten sparen

Finanzhilfen für Arztpraxen mit hohen Energiekosten

heating-costs-gc93622183_1920

Für Arztpraxen mit sehr hohen Energiekosten soll es nach Angaben der Bundesregierung auch Entlastung geben.

Besonders betroffen sind zum Beispiel die Radiologie, Strahlentherapie und Nephrologie. In den Medien wird darüber berichtet, dass Arztpraxen aufgrund von erhöhten Energiekosten und der Inflation die Kosten nicht mehr mit der regulären Vergütung decken können. Es gibt keine Möglichkeit für niedergelassene Ärzte die gestiegenen Ausgaben durch Preisanpassungen zu kompensieren.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise hätten Bund und Länder Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 200 Mrd. Euro zur Abfederung steigender Energiekosten auf den Weg gebracht, von denen auch ambulante Leistungserbringer im Gesundheitswesen profitieren, laut Angaben der Bundesregierung.

Der Gesetzgeber habe auch dafür Sorge getragen, dass die Betriebskosten von Arztpraxen berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort (20/5588) der Bundesregierung auf eine Anfrage (20/5341) der CDU/CSU-Fraktion.

Damit wurde auch die wirtschaftliche Gesamtsituation der Arztpraxen in den Blick genommen. Am 14. September 2022 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2023 um 2,0 Prozent festgelegt.

Die Anhebung fällt im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höher aus und entspricht ca. 780 Mio. Euro. Zusammen mit weiteren Vergütungselementen führt dies in diesem Jahr voraussichtlich zu einem Honoraranstieg in der vertragsärztlichen Vergütung in Höhe von über 1 Mrd. Euro.

Die Bundesregierung wird die Entwicklungen in der Energiekrise fortlaufend beobachten und weiteren Maßnahmen zum Schutz der Leistungserbringer aus dem ambulanten Bereich prüfen.

Die Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und den Krankenkassen im Bewertungsausschuss über finanzielle Hilfen für besonders stromintensive Arztpraxen befinden sich in den letzten Schritten. Weitere Details werden vermutlich in den kommenden Wochen bekannt gegeben.

 

Hier können Sie den Blogbeitrag als PDF-Datei herunterladen  

 

Sie möchten das Optimum in Ihrer Privatabrechnung erzielen?

Wir beraten Sie gerne bei der idealen Aufstellung der Privatabrechnung nach GOÄ.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter:

Telefon: 0221 / 94 86 49-0

E-Mail: info@kad-koeln.de