Sie, als Vertreter eines MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum, sind verpflichtet, die Quartalsabrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ähnlich einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis darzustellen. Das MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum führt die Abrechnung gegenüber der KV durch. Das können wir für Sie gemäß der GOÄ übernehmen.
Unser Service bei der Abrechnung
Das Vertragsverhältnis besteht gesetzlich zwischen MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum und KV. Wir, als privatärztlicher Abrechnungsdienst, stellen im Namens des MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum die Forderung (Rechnung) direkt an den Patienten, da der private Behandlungsvertrag zwischen Patient und MVZ besteht.