Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenz, wir machen die Abrechnung für Sie.
Eine durch uns nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation bzw. Abrechnung erhalten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihre Behandlung selbst bezahlen, als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller Gesundheitsleistungen IGel oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens.